Dienstag, 25. November 2008

MVZ's das Trojanische Pferd zur Entmündigung

Pläne des Kölner Betreibers HCM für die Frankenmetropole

Nürnberger Hausärzte wollen TK-nahes MVZ verhindern

25.11.08 - In Hamburg zeihen die Vertragsärzte das neue Super-MVZ Atrio-Med der gezielten Verdrängung. Hinter der Einrichtung steht die Techniker Krankenkasse. In Nürnberg soll ein weiteres Atrio-Med entstehen - und die Hausärzte gehen auf die Barrikaden.

ÄP-Online berichtete bereits Anfang Oktober, dass die Kölner Gesellschaft Health-Care Managers (HCM) als nächstes Berlin und Leipzig, Nürnberg und München sowie Frankfurt am Main als Standpunkte für moderne Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ins Auge gefasst hat. Die Firma ist eng mit der Techniker Krankenkasse (TK) verbunden, von der sie auch in nicht bekanntem Umfang finanziell unterstützt wird.

In Hamburg, Standort des zweiten Atrio-Med in Deutschland, offenbaren sich seit diesem Jahr die Probleme, die ein finanzstarkes Groß-MVZ für die Niedergelassenen mit sich bringt. Die KV berichtet, dass den Ärzten im Stadtzentrum die Versicherten abspenstig gemacht werden - im Atrio-Med sind nämlich auch Mitglieder anderer Krankenkassen willkommen.

Kassen-Millionen bringen ambulante Versorgung durcheinander

Zudem kauft das MVZ im ganzen Stadtgebiet Vertragsarztsitze auf, um sie am zentralen Standort zu bündeln. In den derart leergekauften Stadtteilen kann daraufhin Unterversorgung entstehen. Die direkt in den ärztlichen Wettbewerb gesteckten TK-Mittel richten also heillose Verwirrung an.

Vor einem solchen Szenario haben auch die Nürnberger Ärzte Angst. der Bezirksverband Mittelfranken des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) hat deshalb nun gelobt, die Entstehung der Atrio-Med-Niederlassungen in Nürnberg und München zu bekämpfen. Sie sehen in der Entwicklung "eine Aufkündigung der flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch freiberufliche Ärzte".

Rein profitorientiertes System nun auch in Deutschland

Die Hausärzte warnen vor dem "Einstieg in das profitorientierte System von kapitalgesteuerten Behandlungsmaßnahmen mit abhängigen Medizinern, die bei der Kasse angestellt sind". Sie verweisen auf ähnliche Entwicklung bei Klinikgesellschaften. Sie wähnen in ihrer Einstellung auch die CSU-FDP-Koalition in Bayern auf ihrer Seite und verweisen auf den Koalitionsvertrag.

Die TK verdächtigen die Hausärzte, eine gelenkte Versorgung ihrer Mitglieder nach US-amerikanischem Vorbild anzustreben. Zunächst einmal könnten nur gehfähige Kranke das Atrio-Med aufsuchen - Pflegebedürftige, Schwerkranke und Behinderte würden ausgegrenzt. Zudem sei zu befürchten, dass die anfangs freiwillige Behandlung für die TK-Versicherten in diesem Zentrum schon bald obligatorisch werde.

Die Hausärzte fordern daher alle Kollegen auf, das Atrio-Med zu boykottieren. Das bedeutet: Ärzte sollen sich nicht von HCM anstellen lassen und auch nicht ihren Vertragsarztsitz an die Gesellschaft verkaufen.

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Nackt-Scan?

Personenkontrolle am Flughafen: Wie riskant ist der Nackt-Scan?

Der "Nackt-Scan" scheint in Deutschland vorerst vom Tisch zu sein, in Amsterdam, London, Zürich und einigen US-Flughäfen sind solche Geräte bereits im Einsatz. MMW sprach mit Edmund Lengfelder, Professor für Strahlenbiologie an der Universität München, über mögliche gesundheitliche Auswirkungen.


MMW: Welche Strahlen werden bei diesen Geräten benutzt?

Lengfelder: Beim sogenannten Ganzkörper- oder Nackt-Scan gibt es zwei konkurrierende Verfahren. Das eine sind elektromagnetische Terahertz-Strahlen, die von der Wellenlänge her etwa zwischen Mikrowelle und Infrarot-Strahlung liegen. Sie werden von wasserhaltigen Geweben, z. B. der Haut, reflektiert, was eine Abbildung als Computerbild ermöglicht. Das andere Verfahren beruht auf Röntgenstrahlen, die an der Körperoberfläche gestreut werden. Aus diesen Reflexionen lässt sich dann ein Bild zusammenstellen.

MMW: Was ist der Unterschied zu herkömmlichen Detektoren?

Lengfelder: Bei den herkömmlichen an den Flughäfen benutzten Sicherheitsschranken durchquert man ein elektromagnetisches Feld, das durch Metallgegenstände verzerrt wird, was dann ein Signal auslöst. Diese Schranken sind gesundheitlich unbedenklich und wahren auch weitestgehend die Persönlichkeitsrechte.

MMW: Gibt es gesundheitliche Bedenken beim Ganzkörper-Scan?

Lengfelder: Diese Frage muss eindeutig mit Ja beantwortet werden. Das auf Röntgenstrahlen beruhende Verfahren muss kategorisch abgelehnt werden. Hier werden Menschen, nur weil sie fliegen wollen oder müssen, einer potenziell krebsauslösenden Strahlung ausgesetzt, ohne dass sie wie bei einer medizinischen Röntgenuntersuchung einen persönlichen Nutzen davon haben. Der ohnehin zweifelhafte Nutzen liegt allein bei den Flughafengesellschaften oder Flughafenbetreibern. Dass auch das Fliegen selbst eine erhöhte Strahlenbelastung mit sich bringt, darf hier kein Argument sein. Ob man dieses Risiko eingeht, ist eine individuelle Entscheidung, ein erzwungener Nackt-Scan nicht.

Gesundheitliche Bedenken bestehen aber auch bei der Verwendung von Terahertz-Strahlen. Diese Strahlen sind bisher nie angewendet worden, und kein Mensch weiß, was sie im Körper auslösen können. Die Aussage "wir sind von der Sicherheit überzeugt" einer technischen Behörde oder eines selbsternannten Experten ist völlig irrelevant, solange es keine qualifizierten Untersuchungen gibt. Mit der Beschwichtigung "ähnlich wie Infrarot-Strahlung" darf man sich hier nicht abspeisen lassen – ähnlich ist niemals gleich. Die Aussage "wir gehen davon aus, dass keine Gefahr besteht" hat sich oft genug als gefährlicher Irrtum erwiesen. Hier braucht man nur an Passivrauchen, Asbest oder Tschernobyl zu denken.

MMW: Sind bestimmte Personengruppen besonders gefährdet?

Lengfelder: Ja. Röntgenstrahlen müssen in der Schwangerschaft unbedingt vermieden werden, und in der Frühschwangerschaft wissen viele Frauen noch gar nicht, dass sie schwanger sind. Welchen Einfluss die Terahertz-Strahlen hier haben, kann keiner voraussagen. Auch Patienten mit Herzschrittmachern dürfen solchen Ganzkörper-Scannern nicht ausgesetzt werden, da die komplexe Elektronik gestört werden könnte.

MMW: Was hätten Sie sonst noch für Bedenken bei Einführung des Nackt-Scans?

Lengfelder: Beide Verfahren sind ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Menschen. Die detailgenaue Darstellung des nackten Körpers bringt Dinge an den Tag, die niemand etwas angehen und die elementarsten medizinischen Verschwiegenheitsrechte verletzen. Hierzu gehört z.B. das Tragen einer Windel bei Inkontinenz oder einfach auch ein zu kleiner Penis.

Dass die Bilder nicht gespeichert werden, kann glauben wer will. Meiner Meinung nach befindet man sich hier weiter auf dem Weg zum "gläsernen Menschen" und die Bevölkerung soll schon mal mit umfassenden Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts vertraut gemacht werden.

Aus Sicherheitsaspekten ist die Einführung des Ganzkörper-Scans sowieso sehr zweifelhaft, da zu allem entschlossene Selbstmordattentäter immer Wege finden werden, größtmöglichen Schaden anzurichten.

Das Gespräch führte Maria Weiß mit Prof. Dr. E. Lengfelder.

http://www.medizin-online.de/cda/DisplayContent.do?cid=273126&fid=257666&identkey=k5Zj0Reb8EQkhlPsrAHrCQ==

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Samstag, 8. November 2008

Der nächste Schritt in die Verstaatlichung


Der nächste Schritt in die Verstaatlichung.

Die Strategie ist klar: Bestehende Strukturen und Institutionen im Gesundheitswesen sollen abgeschafft oder entmündigt werden. Dazu setzt man sie so lange und nachhaltig unter Druck, bis die Nerven blank liegen und Fehler gemacht werden – oder man legt sie mit fadenscheinigen Begründungen zusammen.

So entsteht zum 1. 1. 2009 der Gesundheitsfonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einzahlen und anschließend, gewichtet nach Sozial-und Krankheitsstruktur, Geld ausbezahlt bekommen.
Der Beitragssatz wird für alle einheitlich von der Regierung festgelegt.
Die Kasse, die mit diesem Geld nicht auskommt, muss ihren Versicherten zusätzliche Beiträge abverlangen, was diese mit hoher Wahr-scheinlichkeit mit dem Wechsel der Kasse quittieren werden.
Damit sind die gesetzlichen Krankenkassen quasi entmündigt. Über 80% ihrer Leistungen legt die zentrale Einrichtung Spitzenverband Bund fest. Über ihre Beiträge entscheidet die Politik. Wer mit dem zugeteilten Geld („Zuteilungsmedizin, erster Schritt") nicht klar kommt, riskiert den Bankrott durch Verlust an Mitgliedern. Ein Leistungsverhinderungswettbewerb, garniert mit einigen kleinen Modellprojekten, wird die Folge sein.
Den Kassenärztlichen Vereinigungen wird wie geplant weiter der Garaus gemacht. So sehr sich ein Verband über per Gesetz zugeschriebene Verhandlungsmacht freuen wird (§ 73b SGB V „hausarztzentrierte Versorgung"), so sehr ist den Beteiligten klar, dass eine solche Regelung juristisch angreifbar ist. Nur, bis die Gerichte gesprochen haben, sind die negativen Fakten für die KV bereits eingetreten. Ob es sinnvoll ist, solche „Geschenke" anzunehmen, sei dahingestellt. Und wer wie die KV um die Existenz kämpft, hat es schwer, sich gleichzeitig gegen eine miese Politik zu wehren.
Im obersten inhaltlichen Steuergremium „Gemeinsamer Bundesausschuss" (G-BA) entscheiden künftig Vertreter der Zahnheilkunde über humanmedizinische Leistungen – und umgekehrt Schulmediziner über Füllungen. In den Gremien zur Qualitätssicherung feiern alt-autoritäre Denkweisen fröhliche Urständ’ („wenn die Landesebene nicht das tut, was wir wollen, werden wir Ersatzvornahmen und Zwangsmaßnahmen einführen").
Was wird die Folge sein: Ein bis zwei Jahre nach der nächsten Bundestagswahl wird die Regierung feststellen müssen, dass die gesetzlichen Krankenkassen offensichtlich ihr Versprechen, ihre Versicherten abzusichern, nicht einhalten, da überall gespart und Leistungen eingeschränkt sind. Der G-BA wird sich in Grabenkriegen festgefahren haben, was bis dahin aus den KVen geworden ist, ist offen.
Und das Bundesministerium? Das BMG ist inzwischen bar jeglicher parlamentarischen Kontrolle und somit Legislative, Exekutive und Partei in einer Institution. Es wird feststellen, dass das mit der Selbstverwaltung nicht funktioniert. Die Krankenkassen werden endgültig verstaatlicht, der G-BA zur Bundesoberbehörde. Der Systemwechsel zum staatlichen Primärarztsystem wäre erfolgreich vollzogen.

Ob es der Staat tatsächlich besser kann, möge anhand der Bereiche „Rente", „Banken unter staatlicher Führung (KfW, IKB)" und „Schulen" beurteilt werden.
Schade, dass die Patientenvertreter noch nicht erkannt haben, dass ihnen von ganz anderer Seite Unheil droht als aus der, in die sie bisher schauen. Bislang hat wenigstens der individuell tätige Arzt seine persönliche Verantwortung und vor allem seine ärztliche Empathie. Künftig wird der Arzt durch die Institution ersetzt. Letzteres kann es manchem vor dem Burnout stehenden Kollegen leichter machen. Besser für die Patienten wird es nicht.

P.S. Übrigens: 2009 ist Wahljahr!!

http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae0811_003.pdf



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