Sonntag, 27. April 2008

Politik: Cortison-Kombisalben sollen Patienten bezahlen

Kombitherapie mit Kortikosteroiden bald nicht mehr erstattungsfähig.

25.04.08 - Der neueste Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht in seiner geplanten Novelle der Arzneimittelrichtlinie vor, dass "Corticosteroide in fixer-Kombination mit anderen Wirkstoffen, zur topischen Anwendung" von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen werden sollen.
Gerade bei Psoriasis-Pateinten kommen die Kombinationspräparate häufih zum Einsatz.

Dies hätte weit reichende Konsequenzen für über 4 Millionen Patienten, vor allem für diejenigen, die wegen Neurodermitis und Psoriasis behandelt werden. Im vergangenen Jahr wendeten die Krankenkassen rund 57,8 Millionen Euro Erstattungskosten für die betroffenen Präparate auf.
Der Kassenpatient würde nun vor die Wahl gestellt, selbst in die Tasche zu greifen, die Wirkstoffkombination eigenständig zu mischen oder auf Mono-Präparate auszuweichen, kritisiert der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) in einer Pressemittelung. Das würde bedeuten, über 40 Jahre intensive Forschung zu ignorieren.
Fixe Kortikosteroid-Kombinationen böten spezifische therapeutische Vorteile und eine relevante Verringerung der Nebenwirkungen im Vergleich zur Behandlung mit Monoarzneimitteln, betont der DPB. Zudem seien die Therapiekosten bei Kombinationspräparaten günstiger.
Auch das wissenschaftliche Komitee der europäischen Arzneimittelbehörde (CHMP) weist in seiner im Januar 2008 veröffentlichten Richtlinie für medizinische Produkte mit fixer Kombination auf den Vorteil von Kombinationspräparaten hin. So hat die Behörde neben der verbesserten Nutzen-Risiko-Relation gleichfalls die höhere Wirksamkeit und Verträglichkeit hervorgehoben.

DDG: Folgekosten weitaus höher
Mit völligem Unverständnis begegnete die Ärzteschaft dem Vorschlag des Bundesausschusses. Sie fordert unisono das Streichen des entsprechenden Passus. "Die vorgesehenen Erstattungsausgrenzungen wären eine unzulässiges Beschneiden der dermatologisch erforderlichen Therapievielfalt, ein Missachten der Therapiestandards im Fachgebiet Dermatologie", kommentiert Prof. Dr. Luger, Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG).
"Die Ausgrenzungen gingen eindeutig zu Lasten der Versorgungsqualität bei Patienten mit unterschiedlichsten entzündlichen Hauterkrankungen." Das Vorhaben mit Wirtschaftlichkeit zu begründen sei nahezu grotesk und entbehre jeglicher Grundlage. Die Folgekosten aufgrund unsachgemäßer Behandlungen würden die vermeintlichen Einsparungen bei weitem übertreffen.
Zu diesem Schluss kommt auch ein vom DDG in Auftrag gegebenes Expertengutachten, in dem es weiter heißt, dass ein Erstattungsausschluss "medizinisch unbegründet und aus Versorgungssicht falsch" sei. Der Bundesministerium für Gesundheit könnte die Gesetzes- Novelle in letzter Instanz noch kippen.
Mehr zum Thema:Die komplette Stellungnahme des Deutsche Psoriasis Bund e.V.

Nebenbei gesagt auch Patienten mit banalen Erkrankungen wie Fußpilze und anderen Dermatosen wie Tinea etc. sind davon betroffen.

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