Dienstag, 25. November 2008

MVZ's das Trojanische Pferd zur Entmündigung

Pläne des Kölner Betreibers HCM für die Frankenmetropole

Nürnberger Hausärzte wollen TK-nahes MVZ verhindern

25.11.08 - In Hamburg zeihen die Vertragsärzte das neue Super-MVZ Atrio-Med der gezielten Verdrängung. Hinter der Einrichtung steht die Techniker Krankenkasse. In Nürnberg soll ein weiteres Atrio-Med entstehen - und die Hausärzte gehen auf die Barrikaden.

ÄP-Online berichtete bereits Anfang Oktober, dass die Kölner Gesellschaft Health-Care Managers (HCM) als nächstes Berlin und Leipzig, Nürnberg und München sowie Frankfurt am Main als Standpunkte für moderne Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ins Auge gefasst hat. Die Firma ist eng mit der Techniker Krankenkasse (TK) verbunden, von der sie auch in nicht bekanntem Umfang finanziell unterstützt wird.

In Hamburg, Standort des zweiten Atrio-Med in Deutschland, offenbaren sich seit diesem Jahr die Probleme, die ein finanzstarkes Groß-MVZ für die Niedergelassenen mit sich bringt. Die KV berichtet, dass den Ärzten im Stadtzentrum die Versicherten abspenstig gemacht werden - im Atrio-Med sind nämlich auch Mitglieder anderer Krankenkassen willkommen.

Kassen-Millionen bringen ambulante Versorgung durcheinander

Zudem kauft das MVZ im ganzen Stadtgebiet Vertragsarztsitze auf, um sie am zentralen Standort zu bündeln. In den derart leergekauften Stadtteilen kann daraufhin Unterversorgung entstehen. Die direkt in den ärztlichen Wettbewerb gesteckten TK-Mittel richten also heillose Verwirrung an.

Vor einem solchen Szenario haben auch die Nürnberger Ärzte Angst. der Bezirksverband Mittelfranken des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) hat deshalb nun gelobt, die Entstehung der Atrio-Med-Niederlassungen in Nürnberg und München zu bekämpfen. Sie sehen in der Entwicklung "eine Aufkündigung der flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch freiberufliche Ärzte".

Rein profitorientiertes System nun auch in Deutschland

Die Hausärzte warnen vor dem "Einstieg in das profitorientierte System von kapitalgesteuerten Behandlungsmaßnahmen mit abhängigen Medizinern, die bei der Kasse angestellt sind". Sie verweisen auf ähnliche Entwicklung bei Klinikgesellschaften. Sie wähnen in ihrer Einstellung auch die CSU-FDP-Koalition in Bayern auf ihrer Seite und verweisen auf den Koalitionsvertrag.

Die TK verdächtigen die Hausärzte, eine gelenkte Versorgung ihrer Mitglieder nach US-amerikanischem Vorbild anzustreben. Zunächst einmal könnten nur gehfähige Kranke das Atrio-Med aufsuchen - Pflegebedürftige, Schwerkranke und Behinderte würden ausgegrenzt. Zudem sei zu befürchten, dass die anfangs freiwillige Behandlung für die TK-Versicherten in diesem Zentrum schon bald obligatorisch werde.

Die Hausärzte fordern daher alle Kollegen auf, das Atrio-Med zu boykottieren. Das bedeutet: Ärzte sollen sich nicht von HCM anstellen lassen und auch nicht ihren Vertragsarztsitz an die Gesellschaft verkaufen.

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Nackt-Scan?

Personenkontrolle am Flughafen: Wie riskant ist der Nackt-Scan?

Der "Nackt-Scan" scheint in Deutschland vorerst vom Tisch zu sein, in Amsterdam, London, Zürich und einigen US-Flughäfen sind solche Geräte bereits im Einsatz. MMW sprach mit Edmund Lengfelder, Professor für Strahlenbiologie an der Universität München, über mögliche gesundheitliche Auswirkungen.


MMW: Welche Strahlen werden bei diesen Geräten benutzt?

Lengfelder: Beim sogenannten Ganzkörper- oder Nackt-Scan gibt es zwei konkurrierende Verfahren. Das eine sind elektromagnetische Terahertz-Strahlen, die von der Wellenlänge her etwa zwischen Mikrowelle und Infrarot-Strahlung liegen. Sie werden von wasserhaltigen Geweben, z. B. der Haut, reflektiert, was eine Abbildung als Computerbild ermöglicht. Das andere Verfahren beruht auf Röntgenstrahlen, die an der Körperoberfläche gestreut werden. Aus diesen Reflexionen lässt sich dann ein Bild zusammenstellen.

MMW: Was ist der Unterschied zu herkömmlichen Detektoren?

Lengfelder: Bei den herkömmlichen an den Flughäfen benutzten Sicherheitsschranken durchquert man ein elektromagnetisches Feld, das durch Metallgegenstände verzerrt wird, was dann ein Signal auslöst. Diese Schranken sind gesundheitlich unbedenklich und wahren auch weitestgehend die Persönlichkeitsrechte.

MMW: Gibt es gesundheitliche Bedenken beim Ganzkörper-Scan?

Lengfelder: Diese Frage muss eindeutig mit Ja beantwortet werden. Das auf Röntgenstrahlen beruhende Verfahren muss kategorisch abgelehnt werden. Hier werden Menschen, nur weil sie fliegen wollen oder müssen, einer potenziell krebsauslösenden Strahlung ausgesetzt, ohne dass sie wie bei einer medizinischen Röntgenuntersuchung einen persönlichen Nutzen davon haben. Der ohnehin zweifelhafte Nutzen liegt allein bei den Flughafengesellschaften oder Flughafenbetreibern. Dass auch das Fliegen selbst eine erhöhte Strahlenbelastung mit sich bringt, darf hier kein Argument sein. Ob man dieses Risiko eingeht, ist eine individuelle Entscheidung, ein erzwungener Nackt-Scan nicht.

Gesundheitliche Bedenken bestehen aber auch bei der Verwendung von Terahertz-Strahlen. Diese Strahlen sind bisher nie angewendet worden, und kein Mensch weiß, was sie im Körper auslösen können. Die Aussage "wir sind von der Sicherheit überzeugt" einer technischen Behörde oder eines selbsternannten Experten ist völlig irrelevant, solange es keine qualifizierten Untersuchungen gibt. Mit der Beschwichtigung "ähnlich wie Infrarot-Strahlung" darf man sich hier nicht abspeisen lassen – ähnlich ist niemals gleich. Die Aussage "wir gehen davon aus, dass keine Gefahr besteht" hat sich oft genug als gefährlicher Irrtum erwiesen. Hier braucht man nur an Passivrauchen, Asbest oder Tschernobyl zu denken.

MMW: Sind bestimmte Personengruppen besonders gefährdet?

Lengfelder: Ja. Röntgenstrahlen müssen in der Schwangerschaft unbedingt vermieden werden, und in der Frühschwangerschaft wissen viele Frauen noch gar nicht, dass sie schwanger sind. Welchen Einfluss die Terahertz-Strahlen hier haben, kann keiner voraussagen. Auch Patienten mit Herzschrittmachern dürfen solchen Ganzkörper-Scannern nicht ausgesetzt werden, da die komplexe Elektronik gestört werden könnte.

MMW: Was hätten Sie sonst noch für Bedenken bei Einführung des Nackt-Scans?

Lengfelder: Beide Verfahren sind ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Menschen. Die detailgenaue Darstellung des nackten Körpers bringt Dinge an den Tag, die niemand etwas angehen und die elementarsten medizinischen Verschwiegenheitsrechte verletzen. Hierzu gehört z.B. das Tragen einer Windel bei Inkontinenz oder einfach auch ein zu kleiner Penis.

Dass die Bilder nicht gespeichert werden, kann glauben wer will. Meiner Meinung nach befindet man sich hier weiter auf dem Weg zum "gläsernen Menschen" und die Bevölkerung soll schon mal mit umfassenden Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts vertraut gemacht werden.

Aus Sicherheitsaspekten ist die Einführung des Ganzkörper-Scans sowieso sehr zweifelhaft, da zu allem entschlossene Selbstmordattentäter immer Wege finden werden, größtmöglichen Schaden anzurichten.

Das Gespräch führte Maria Weiß mit Prof. Dr. E. Lengfelder.

http://www.medizin-online.de/cda/DisplayContent.do?cid=273126&fid=257666&identkey=k5Zj0Reb8EQkhlPsrAHrCQ==

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Samstag, 8. November 2008

Der nächste Schritt in die Verstaatlichung


Der nächste Schritt in die Verstaatlichung.

Die Strategie ist klar: Bestehende Strukturen und Institutionen im Gesundheitswesen sollen abgeschafft oder entmündigt werden. Dazu setzt man sie so lange und nachhaltig unter Druck, bis die Nerven blank liegen und Fehler gemacht werden – oder man legt sie mit fadenscheinigen Begründungen zusammen.

So entsteht zum 1. 1. 2009 der Gesundheitsfonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einzahlen und anschließend, gewichtet nach Sozial-und Krankheitsstruktur, Geld ausbezahlt bekommen.
Der Beitragssatz wird für alle einheitlich von der Regierung festgelegt.
Die Kasse, die mit diesem Geld nicht auskommt, muss ihren Versicherten zusätzliche Beiträge abverlangen, was diese mit hoher Wahr-scheinlichkeit mit dem Wechsel der Kasse quittieren werden.
Damit sind die gesetzlichen Krankenkassen quasi entmündigt. Über 80% ihrer Leistungen legt die zentrale Einrichtung Spitzenverband Bund fest. Über ihre Beiträge entscheidet die Politik. Wer mit dem zugeteilten Geld („Zuteilungsmedizin, erster Schritt") nicht klar kommt, riskiert den Bankrott durch Verlust an Mitgliedern. Ein Leistungsverhinderungswettbewerb, garniert mit einigen kleinen Modellprojekten, wird die Folge sein.
Den Kassenärztlichen Vereinigungen wird wie geplant weiter der Garaus gemacht. So sehr sich ein Verband über per Gesetz zugeschriebene Verhandlungsmacht freuen wird (§ 73b SGB V „hausarztzentrierte Versorgung"), so sehr ist den Beteiligten klar, dass eine solche Regelung juristisch angreifbar ist. Nur, bis die Gerichte gesprochen haben, sind die negativen Fakten für die KV bereits eingetreten. Ob es sinnvoll ist, solche „Geschenke" anzunehmen, sei dahingestellt. Und wer wie die KV um die Existenz kämpft, hat es schwer, sich gleichzeitig gegen eine miese Politik zu wehren.
Im obersten inhaltlichen Steuergremium „Gemeinsamer Bundesausschuss" (G-BA) entscheiden künftig Vertreter der Zahnheilkunde über humanmedizinische Leistungen – und umgekehrt Schulmediziner über Füllungen. In den Gremien zur Qualitätssicherung feiern alt-autoritäre Denkweisen fröhliche Urständ’ („wenn die Landesebene nicht das tut, was wir wollen, werden wir Ersatzvornahmen und Zwangsmaßnahmen einführen").
Was wird die Folge sein: Ein bis zwei Jahre nach der nächsten Bundestagswahl wird die Regierung feststellen müssen, dass die gesetzlichen Krankenkassen offensichtlich ihr Versprechen, ihre Versicherten abzusichern, nicht einhalten, da überall gespart und Leistungen eingeschränkt sind. Der G-BA wird sich in Grabenkriegen festgefahren haben, was bis dahin aus den KVen geworden ist, ist offen.
Und das Bundesministerium? Das BMG ist inzwischen bar jeglicher parlamentarischen Kontrolle und somit Legislative, Exekutive und Partei in einer Institution. Es wird feststellen, dass das mit der Selbstverwaltung nicht funktioniert. Die Krankenkassen werden endgültig verstaatlicht, der G-BA zur Bundesoberbehörde. Der Systemwechsel zum staatlichen Primärarztsystem wäre erfolgreich vollzogen.

Ob es der Staat tatsächlich besser kann, möge anhand der Bereiche „Rente", „Banken unter staatlicher Führung (KfW, IKB)" und „Schulen" beurteilt werden.
Schade, dass die Patientenvertreter noch nicht erkannt haben, dass ihnen von ganz anderer Seite Unheil droht als aus der, in die sie bisher schauen. Bislang hat wenigstens der individuell tätige Arzt seine persönliche Verantwortung und vor allem seine ärztliche Empathie. Künftig wird der Arzt durch die Institution ersetzt. Letzteres kann es manchem vor dem Burnout stehenden Kollegen leichter machen. Besser für die Patienten wird es nicht.

P.S. Übrigens: 2009 ist Wahljahr!!

http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae0811_003.pdf



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Donnerstag, 30. Oktober 2008

Die Absurditäten des Systems


Opti-Verkrankung ...
… ist Kassenwunsch, wenn 2009 der Morbi- RSA kommt. Bislang war aus GKV-Sicht ein guter Patient, wer brav hohe Beiträge zahlte aber billig blieb, weil er kaum zum Arzt ging.
Dr. Hans-Joachim Hofmann, Chefredakteur, eMail: aw@mi-verlag.de

Ab 1. Januar nun gieren die Kassen nach „optimierten“ Patienten mit Morbi-ICD-10-Diagnosen. Nur für die gibt‘s im neuen Risikoausgleichssystem Extrageld. Noch orientiert sich der RSA an Alter, Geschlecht, Frührentenstufe und DMP-Zugehörigkeit der Patienten. Künftig schielen alle auf die ICD-10-Diagnosen. Legen Sie als Behandler bei einem Patienten die „richtigen“ ICD-10-Ziffern fest, macht seine Kasse mit dem RSA Kasse.Von den rund 16.000 ICD-10-Diagnosen sind den Kassen 3.798 „Morbi-ICDs“ werthaltig. Bis zu 5.000 Euro RSA-Zuschlag gibt’s für die. Die Kassen interessiert, dass Sie jeweils wenigstens eine „Morbi-ICD-10“ finden. Und sie werden sich Stilmittel von Zuckerbrot bis Peitsche einfallen lassen, um Ihnen entsprechend auf die Sprünge zu helfen. Denken wir nur an die Hausarztverträge. Kaum vorstellbar, dass die Kassen bei neuen Kontrakten auf die Vorgabe verzichten, die Hausärzte müssten den Krankenkassen einen bestimmten Prozentsatz an „Morbi-ICD‘s“ liefern. Wer dieser Vorgabe nicht entspricht, kann dann schnell rausfliegen. Wir kennen solches Vorgehen schon von den DMP.Und weiter geht’s: Von den werthaltigen 3.798 Morbi-ICDs sind 709 verschärfte Positionen. Bei denen können die Kassen nur dann extra „RSA-Honig saugen“, wenn Sie zusätzlich noch fest zugeordnete Arzneien über wenigstens zwei Quartale verordnen. Die „Morbi-ATC‘s“. Ohne diese zusätzlichen Verordnungen in ausreichender Dauer, nützt der Morbi-ICD-10-Code allein der Kasse auch nichts. Absehbar also, dass die Kassen Sie künftig informieren, welche Morbi-ICDs und welche zugehörigen Medikamente ihnen ins Konzept passen. Muss Sie das beeindrucken? Mal sehen – wenn Sie nicht so spuren, wie die Kassen das wünschen, gibt‘s ja noch die GKV-Call-Center, die Patienten aufhetzen und so zusätzlichen Druck aufbauen können.Merke: Ob Sie’s nun gut finden oder nicht, die Welt ist schlecht und Geld regiert sie. Die Hausarztverbände sollten, so denke ich, deshalb für jede Morbi-ICD eine gesonderte Vergütung aushandeln. Denn warum sollen die Kassen das Geschäft alleine machen dürfen?


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Sonntag, 27. April 2008

Politik: Cortison-Kombisalben sollen Patienten bezahlen

Kombitherapie mit Kortikosteroiden bald nicht mehr erstattungsfähig.

25.04.08 - Der neueste Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht in seiner geplanten Novelle der Arzneimittelrichtlinie vor, dass "Corticosteroide in fixer-Kombination mit anderen Wirkstoffen, zur topischen Anwendung" von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen werden sollen.
Gerade bei Psoriasis-Pateinten kommen die Kombinationspräparate häufih zum Einsatz.

Dies hätte weit reichende Konsequenzen für über 4 Millionen Patienten, vor allem für diejenigen, die wegen Neurodermitis und Psoriasis behandelt werden. Im vergangenen Jahr wendeten die Krankenkassen rund 57,8 Millionen Euro Erstattungskosten für die betroffenen Präparate auf.
Der Kassenpatient würde nun vor die Wahl gestellt, selbst in die Tasche zu greifen, die Wirkstoffkombination eigenständig zu mischen oder auf Mono-Präparate auszuweichen, kritisiert der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) in einer Pressemittelung. Das würde bedeuten, über 40 Jahre intensive Forschung zu ignorieren.
Fixe Kortikosteroid-Kombinationen böten spezifische therapeutische Vorteile und eine relevante Verringerung der Nebenwirkungen im Vergleich zur Behandlung mit Monoarzneimitteln, betont der DPB. Zudem seien die Therapiekosten bei Kombinationspräparaten günstiger.
Auch das wissenschaftliche Komitee der europäischen Arzneimittelbehörde (CHMP) weist in seiner im Januar 2008 veröffentlichten Richtlinie für medizinische Produkte mit fixer Kombination auf den Vorteil von Kombinationspräparaten hin. So hat die Behörde neben der verbesserten Nutzen-Risiko-Relation gleichfalls die höhere Wirksamkeit und Verträglichkeit hervorgehoben.

DDG: Folgekosten weitaus höher
Mit völligem Unverständnis begegnete die Ärzteschaft dem Vorschlag des Bundesausschusses. Sie fordert unisono das Streichen des entsprechenden Passus. "Die vorgesehenen Erstattungsausgrenzungen wären eine unzulässiges Beschneiden der dermatologisch erforderlichen Therapievielfalt, ein Missachten der Therapiestandards im Fachgebiet Dermatologie", kommentiert Prof. Dr. Luger, Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG).
"Die Ausgrenzungen gingen eindeutig zu Lasten der Versorgungsqualität bei Patienten mit unterschiedlichsten entzündlichen Hauterkrankungen." Das Vorhaben mit Wirtschaftlichkeit zu begründen sei nahezu grotesk und entbehre jeglicher Grundlage. Die Folgekosten aufgrund unsachgemäßer Behandlungen würden die vermeintlichen Einsparungen bei weitem übertreffen.
Zu diesem Schluss kommt auch ein vom DDG in Auftrag gegebenes Expertengutachten, in dem es weiter heißt, dass ein Erstattungsausschluss "medizinisch unbegründet und aus Versorgungssicht falsch" sei. Der Bundesministerium für Gesundheit könnte die Gesetzes- Novelle in letzter Instanz noch kippen.
Mehr zum Thema:Die komplette Stellungnahme des Deutsche Psoriasis Bund e.V.

Nebenbei gesagt auch Patienten mit banalen Erkrankungen wie Fußpilze und anderen Dermatosen wie Tinea etc. sind davon betroffen.

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Samstag, 29. März 2008

Subversive Strategie: Gesundheitskonzerne statt Arztpraxis!


Kritik an elektronischer Gesundheitskarte wächst.

Ärzteorganisation will aufklären. Ein Gespräch mit Matthias Jochheim
Interview: Gitta Düperthal

Matthias Jochheim ist Mitglied des Vorstands der deutschen Sektion der Ärzte gegen Atomkrieg IPPNW (International Physicians for the Prevention of Nuclear War)

Die elektronische Gesundheitskarte soll schrittweise eingeführt werden und die bisherige Krankenversichertenkarte ersetzen. Ein integrierter Mikrochip soll Zugriff auf zentral gespeicherte Daten ermöglichen. Patientenakten, inklusive OP-Berichte und Röntgenbilder, sollen so zugänglich sein. Wo setzt Ihre Kritik an?
Wir denken, daß damit ein wesentliches Prinzip der Arzt-Patienten-Beziehung außer Kraft gesetzt wird: die Vertraulichkeit.

Bislang gibt es Austausch zwischen Ärzten, die einen Patienten behandeln, einzig zum Zweck der gemeinsamen medizinischen Versorgung. Das soll mit der elektronischen Gesundheitskarte geändert werden.Um die Einwände zu entkräften, wird versichert, daß alles anonymisiert werde.
Aber wir wissen ja, daß eine Verschlüsselung auch wieder rückgängig gemacht werden kann. Diese Kritik hat unter anderem der Chaos-Computer-Club geäußert. Auf Dauer ist nicht gesichert, daß die Daten nur den behandelnden Ärzten und dem Patienten zugänglich sind. Im Rahmen von Antiterrormaßnahmen könnte die Gesetzgebung verändert werden. Das wäre nicht der erste Versuch ...
Können Sie ein Beispiel nennen?Man erinnere sich an die Erfassung der Maut für LKW-Fahrer: Als ein Fahrer eines Mordes verdächtigt wurde, wollte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Daten plötzlich nachträglich der Polizei zugänglich machen. Ähnliches ist bei der E-Card zu befürchten. Dem Gesetzgeber könnte einfallen, die Daten zu benötigen, um den Terrorismus zu bekämpfen.Ein anderes Beispiel: Das Institut Booz-Allen-Hamilton erstellte im Auftrag der Gematik GmbH eine Kosten-Nutzen-Analyse. Ergebnis: Die Einführung der Karte, ursprünglich auf 1,4 Milliarden Euro geschätzt, koste bis zu sieben Milliarden Euro.

Der Chaos-Computer-Club kam an diese vermeintlich geheimen Daten der GmbH – an der das Bundesministerium für Gesundheit, Krankenkassen, IT-Konzerne, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beteiligt sind –ganz leicht heran.
Sie sagen, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sei Beispiel für eine funktionierende Vernetzung von neoliberalen Eliten. Können Sie das erläutern?Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Klaus Theo Schröder ist ein Vorkämpfer der elektronischen Gesundheitskarte. Er war im Vorstand der Rhön-Kliniken einer der großen Privatisierungsgewinner. Im Aufsichtsrat dort wirkt auch Brigitte Mohn mit, Tochter der Bertelsmann-Dynastie. Der Bertelsmann-Konzern hat eine Firmentochter Arvato, und die soll E-Cards in Massenproduktion herstellen. Zusätzlich wird die IT-Industrie mit jenen geschätzten sieben Milliarden gefüttert – aus den Kassen der Versicherten. Ökonomisch werden auch die Krankenkassen profitieren und in der Verwaltung entlastet. Risikogruppen, beispielsweise chronische Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, können sie so leichter identifizieren.

Was ist daran ein Problem?Zu befürchten ist, daß etwa Betriebsärzte bei einer Bewerbung die E-Card anfordern könnten. So könnte zum Beispiel offensichtlich werden: Ach, schau mal, dieser Bewerber hat einen Alkoholentzug hinter sich. Die elektronische Krankenakte soll zwar freiwillig sein, aber weniger gut informierte Patienten könnten so eine Gefahr nicht erkennen.
Wird die Gesundheitskarte illegalisierten Migranten das Leben noch schwerer machen?Sie haben jetzt schon keine Chipkarte. Wir als Ärzte in sozialer Verantwortung treten ohnehin dafür ein: Jeder Mensch hat unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status Anrecht auf medizinische Behandlung.
Welche Möglichkeiten der Gegenwehr gibt es?Wir haben ein Aktionsbündnis gebildet, das eine Webseite betreibt. Eher konservative Ärzteorganisationen wie der »NAV-Virchow-Bund« wirken ebenso mit wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Chaos-Computer-Club und die »Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten«. Der Bundesärztetag hat 2007 die Gesundheitskarte in der geplanten Form bereits abgelehnt, und wird sich in Ulm vom 20. bis 23. Mai erneut mit dem Thema beschäftigen. In Kürze werden wir bundesweit Patientenaufklärungen an Arztpraxen verschicken.

stoppt-die-e-card.de

http://www.jungewelt.de/2008/03-27/036.php

"Gesundheitsexperte" Lauterbach sitzt im Aufsichtsrat des Klinikkonzerns Rhön A.G.

Eugen Münch (Rhön AG gleich Bertelsmann)

Eugen Münch weiß wie ein Krankenhaus funktioniert, das als privates Unternehmen geführt wird. Der Gründer und Aufsichtsratvorsitzende der Rhön-Klinikum-AG verfügt über ca. 11.000 Krankenhausbetten in 43 Krankenhäusern. Für 112 Millionen Euro kaufte sein Konzern jüngst das Uniklinikum Marburg-Gießen. Das Credo des 61-Jährigen Schwaben: "Ein Krankenhaus sollte wie eine Automobilfabrik funktionieren." Zum Krankenhaus als Unternehmen gibt es für ihn keine Alternative.

http://www.ungesundleben.org/privatisierung/index.php/Rhön


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Samstag, 15. März 2008

Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen


PKV-Beiträge müssen steuerlich besser absetzbar sein
Verfassungsgericht begünstigt privat Krankenversicherte
Privat Krankenversicherte werden in Zukunft einen größeren Teil ihrer Beiträge von der Steuer absetzen können. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Versicherung zum steuerfreien Existenzminimum gehöre. Und auch die Berücksichtigung der GKV-Beiträge muss auf den Prüfstand.14.03.08 - Die Verfassungsrichter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2009, um eine Neuregelung zu verabschieden. Bis dahin müssen die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Krankenversicherungsbeiträgen umfassend überprüft werden. Die momentanen Möglichkeiten verstoßen laut der heute veröffentlichten Entscheidung gegen das Grundgesetz, weil das notwendige Existenzminimum steuerfrei sein muss.Damit folgen die Karlsruher Verfassungsrichter der Ansicht des Bundesfinanzhofs, der ihnen das Verfahren zur Überprüfung vorgelegt hatte. Nach den Worten des Gerichts gehören zum für ein menschenwürdiges Dasein notwendigen Existenzminimum nicht nur Nahrung, Kleidung und Wohnung, sondern auch eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung. Damit müssen die Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken zahlen muss, von der Besteuerung befreit werden.
GKV-Beiträge womöglich nicht ausreichend berücksichtigtMitglieder privater Krankenversicherungen werden also spätestens 2010 weniger Steuern zahlen müssen. Ob auch die Beiträge zu den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen im Steuerrecht unzureichend berücksichtigt sind, hat das Karlsruher Gericht in diesem Verfahren nicht geprüft. Allerdings stellen die Richter klar, dass auch hier sämtliche Steuerabzugsregeln auf den Prüfstand gehören.
Damit drohen dem Fiskus beträchtliche Einnahmeverluste.

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